Gerichtsdolmetscher werden Prüfung
Liegen alle formalen Voraussetzungen für eine Eintragung vor, werden Sie zur Zertifizierungsprüfung eingeladen.
Die Prüfung besteht aus 4 Teilen und dauert ca. 3 – 4 Stunden:
(„Gerichtsdolmetscher light“). Hier entfällt somit der Prüfungsteil „Übersetzen in beide Richtungen“. Näheres dazu unter dem Button „Zulassungsvoraussetzungen“.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt € 400,00 ohne Unterschied, ob Sie zu allen Prüfungsteilen antreten oder nur die „Light“-Prüfung ablegen.
Falls Sie überlegen, sich für mehrere Sprachen zertifizieren zu lassen, so ist es erforderlich, für jede Sprache eine eigene Prüfung abzulegen.
Im Fall eines spätestens 3 Tage vor Beginn der Prüfung erklärten Rücktritts des Bewerbers wird ein Viertel der Prüfungsgebühr zurückgezahlt. Gleiches gilt, wenn der Bewerber durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis am rechtzeitigen Erscheinen gehindert war und dies binnen 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses bescheinigt. Andernfalls ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu entrichten.
Rezertifizierung
Die Zertifizierung und die daraufhin erfolgte Eintragung in die Gerichtsdolmetscherliste ist zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Eintragung für die jeweilige Sprache befristet und kann auf Antrag bei Erfüllung der Voraussetzungen um jeweils fünf weitere Jahre verlängert werden. Voraussetzung für die Rezertifizierung ist der Nachweis der regelmäßigen Tätigkeit für Gerichte und der Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen.
Die Prüfung besteht aus 4 Teilen und dauert ca. 3 – 4 Stunden:
- Juristischer Fragebogen (Definitionen und Abkürzungen, auf Deutsch)
- Übersetzen (schriftlich) in beide Richtungen
- Dolmetschen vom Blatt (mündlich) in beide Richtungen
- „Simulierte Gerichtsverhandlung“ mit Dolmetschung in beide Richtungen
(„Gerichtsdolmetscher light“). Hier entfällt somit der Prüfungsteil „Übersetzen in beide Richtungen“. Näheres dazu unter dem Button „Zulassungsvoraussetzungen“.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt € 400,00 ohne Unterschied, ob Sie zu allen Prüfungsteilen antreten oder nur die „Light“-Prüfung ablegen.
Falls Sie überlegen, sich für mehrere Sprachen zertifizieren zu lassen, so ist es erforderlich, für jede Sprache eine eigene Prüfung abzulegen.
Im Fall eines spätestens 3 Tage vor Beginn der Prüfung erklärten Rücktritts des Bewerbers wird ein Viertel der Prüfungsgebühr zurückgezahlt. Gleiches gilt, wenn der Bewerber durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis am rechtzeitigen Erscheinen gehindert war und dies binnen 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses bescheinigt. Andernfalls ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu entrichten.
Rezertifizierung
Die Zertifizierung und die daraufhin erfolgte Eintragung in die Gerichtsdolmetscherliste ist zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Eintragung für die jeweilige Sprache befristet und kann auf Antrag bei Erfüllung der Voraussetzungen um jeweils fünf weitere Jahre verlängert werden. Voraussetzung für die Rezertifizierung ist der Nachweis der regelmäßigen Tätigkeit für Gerichte und der Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen.